Mietpreisbremse für Thüringen beschlossen

Am 02.03.2016 hat die Thüringer Landesregierung die Mietpreisbremse für Erfurt und Jena beschlossen, Weimar blieb hierbei vorerst außen vor. Aufgrund steigender Mieten in den letzten Jahren und einem Leerstand von nur zwei bis vier Prozent in der Landeshauptstadt sowie in Jena soll nun noch Ende März 2016 die gesetzliche Regelung in Kraft treten. Weimar mit ca. sechs Prozent Leerstand bleibt hiervon zunächst unberührt, da hier wie im restlichen Bundesland der Wohnungsmarkt nicht als angespannt gilt. Neben Thüringen haben bereits zehn Bundesländer die Mietpreisbremse beschlossen.

Zukünftig darf nun die Miete in Erfurt und Jena bei neuen Verträgen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Nicht betroffen sind dabei Neubauten und umfänglich sanierte Wohnungen. Zudem greift der Bestandsschutz bei einem bereits über den Vergleichsmieten liegenden Mietzins. Der Vermieter ist demnach nicht gezwungen die Miete zu senken, auch nicht, wenn die Wohnung neu vermietet wird.

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Neues Meldegesetz - Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 BMG ab 01. Nov. 2015 verpflichtend

Ab dem 01. November 2015 muss bundesweit bei einem Wohnortwechsel eine Bescheinigung vom Vermieter bei der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, dem Mieter bei Einzug und ggf. auch bei Auszug (z.B. Wegzug ins Ausland, Aufgabe Nebenwohnung) eine schriftliche Bestätigung hierüber auszustellen.

»Download Wohnungsgeberbescheinigung

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Falsche Mieterselbstauskunft rechtfertigt fristlose Kündigung

Wenn ein Mietinteressent bei der Bewerbung um eine Wohnung wahrheitswidrige Angaben zur Bonität in der Mieterselbstauskunft abgibt und somit ein Mietvertrag zustande kommt, so liegt hier bei Kenntnisnahme des Vermieters ein Grund zu fristlosen Kündigung vor. Hier wurde in der Vergangenheit und auch aktuell beim Amtsgericht München zu Gunsten des Vermieters entschieden, da davon auszugehen war, dass bei korrekten Angaben kein Vertrag zustande gekommen wäre. Täuschungsversuche um die Chancen für einen Zuschlag bei der Wohnungsbewerbung zu erhöhen können also fatale Folgen haben.

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Mietpreisbremse für Schleswig-Holstein beschlossen

Ab dem ersten Dezember 2015 wird auch in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse wegen des Anstiegs der Mieten in den letzten Jahren eingeführt, dies wurde nun vom Land beschlossen.

Schleswig-Holstein ist bereits das siebte Bundesland nach Berlin im Juni, Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Juli, Bayern im August, Rheinland-Pfalz im September und Baden-Württemberg im November. Sowohl Hessen, Bremen als auch Thüringen werden wohl in den kommenden Monaten nachziehen.

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Verordnung über Kappungsgrenze von 15% vom BGH bestätigt

In vielen deutschen Städten mit angespannter Wohnungssituation ist die Kappungsgrenze von 20% auf 15% verringert worden. Demnach darf eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis innerhalb von drei Jahren höchsten 15% betragen. Seit nunmehr 2013 obliegt es den Ländern die Kappungsgrenzen selbst festzulegen. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof eine Verordnung des Landes Berlin über die Kappungsgrenze von 15%. In Städten wie Berlin, München, Hamburg und in über 200 weiteren Großstädten wurde bereits die niedrige Kappungsgrenze eingeführt. In Thüringen liegt die Kappungsgrenze bei 20%, demnach kann ein Vermieter in Erfurt, Jena oder Weimar die Miete während der Mietzeit innerhalb von drei Jahren um 20% erhöhen.

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